GRÜNE Kreis Recklinghausen


Anfrage: Ersatzgelder für Eingriffe in Natur

Zur Erläuterung:
Eingriffe in Natur und Landschaft sind vorrangig mit Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Die Unteren Naturschutzbehörden müssen
gemäß § 34 Absatz 1 und 4 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) ein
Kompensationskataster führen und die Daten dem LANUV zur Veröffentlichung
weiterleiten.
Sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht möglich, fallen Ersatzgelder an.

–> zur vollständigen Anfrage