Antrag: Bezahlkarte für Asylsuchende im Kreis Recklinghausen

Die GRÜNE Fraktion beantragt, den Antrag der FDP-Fraktion “Einheitliche Bezahlkarte für Asylsuchende im Kreis Recklinghausen einführen” wie folgt abzuändern:

Der Kreistag beschließt:

1. Der Kreistag geht nach aktuellem Stand davon aus, dass jede Stadt im Kreis Recklinghausen selbst über die Einführung einer einheitlichen Bezahlkarte für Asylsuchende entscheiden kann, auch wenn Leistungen nach dem AsylbLG über das Fachverfahren des Kreises ausgezahlt werden.

2. Sollte das Land die Bezahlkarte landesweit einführen, fordert der Kreistag den Landrat auf, in den Städten nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass die Karte kreisweit möglichst einheitlich, diskriminierungsfrei und ohne Einschränkungen nutzbar sein muss. Das beinhaltet insbesondere die folgenden Punkte:

* Die unbeschränkte Abhebung von Bargeld.
* Die Möglichkeit von Überweisungen.
* Keine Einschränkung der mit der Karte zu tätigenden Einkäufe.
* Keine örtliche oder regionale Beschränkung der Nutzung der Karte.

Zusätzlich ist sicherzustellen dass der Anspruch auf Einrichtung von Bankkonten mit allen darin enthaltenen Funktionen erhalten bleibt. Zielgruppe der Bezahlkarte können ausschließlich Menschen sein, die keinen Anspruch oder faktischen Zugang zu einem Bankkonto haben.

Bei der eventuellen Einführung der Karten sollten den Kommunalverwaltungen überdies keine zusätzlichen Kosten und Aufgaben entstehen.

Begründung:
Die Bundesregierung und die Länder haben sich Ende letzten Jahres darauf verständigt, ein Bezahlkarten-Modell für geflüchtete Menschen zu erarbeiten. Mit der Karte soll die bisherige Bargeldauszahlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz teilweise ersetzt werden.
Zur Debatte stehen dabei auch bestimmte Einschränkungen, wie bspw. keine Bargeldabhebung mit der Karte, keine Möglichkeit, Überweisungen zu tätigen sowie die regionale Beschränkung der Nutzbarkeit der Karte.
Mindestens diese Einschränkungen sind verfassungsrechtlich bedenklich, da die Selbstbestimmung, Dispositionsfreiheit und Bewegungsfreiheit der Geflüchteten eingeschränkt werden. Die Bezahlkarte grenzt Asylsuchende praktisch vom Alltagsleben aus, denn an vielen Stellen wird weiterhin nur Bargeld akzeptiert. Ankommen und Integration der Menschen würde erschwert.
Das progagierte Ziel, geflüchtete Menschen mit der Karte von Überweisungen in ihr Herkunftsland abzuhalten, entbehrt jeglicher Grundlage. Das Bundesfinanzministerium hat keine Daten zu entsprechenden Überweisungen. Schon aufgrund der Höhe der Leistungssätze gehen Expert*innen vielmehr davon aus, dass keine Geldleistungen in relevanter Menge in Herkunftsländer überwiesen werden.
Schließlich ist die angenommene Reduzierung von Verwaltungsaufwand bisher nicht nachvollziehbar. Sollte die Kreisverwaltung der Auffassung sein, dass durch die Bezahlkarte eine Erleichterung erreicht werden kann, sehen wir einer ausführlichen Begründung in Textform gerne entgegen.