Die Presse informierte über eine Durchsuchung bei der Firma Bernemann. Dieser Berichterstattung
zufolge bestehe der Verdacht, dass das Unternehmen asbest- und kohlenwasserstoffhaltige Abfälle
illegal entsorgt habe, dies sogar in Naturschutzgebieten. Unter anderen betroffen sei eine
Ausgleichsmaßnahme zugunsten von Kreuzkröten im Kreisgebiet.
Hierzu fragen wir: Welche (Er-)Kenntnisse liegen der Kreisverwaltung bis zum Zeitpunkt der Sitzung hierzu vor,
insbesondere:
- Sind von den illegalen Ablagerungen Flächen im Kreisgebiet betroffen?
- Welche Maßnahmen zur näheren Untersuchung und Sanierung der Flächen werden ergriffen?
- Dient die potentiell von der illegalen Ablagerung betroffene Ausgleichfläche einer Maßnahme im
Kreisgebiet? Falls ja, welche Auswirkungen hat dieses für die zugrundeliegende Maßnahme? - Können die illegal entsorgten Abfälle auch von Baumaßnahmen der Kreisverwaltung stammen?