In der Ausschusssitzung am 29.02.2024 wurde zu Überlegungen der Kreisverwaltung in Fragen der
Künstlichen Intelligenz (KI) berichtet.
Der Einsatz von KI ermöglicht, die Arbeit in verschiedenen Bereichen effizienter zu gestalten und
dafür zu sorgen, dass vorhandene Ressourcen optimal genutzt werden. Nur mit der Nutzung von KI
wird die Arbeit angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels im erforderlichen Umfang und
Qualität aufrechterhalten werden können. Mittelfristig hat die Einführung von KI mithin
Auswirkungen auf den Personalplan.
Unseres Erachtens sollte KI, unter Beachtung und Minimierung der Risiken, mit höchster Priorität
eingeführt werden. Hierfür bedarf es eines strukturierten Einführungsprozesses.
Daher bitten wir freundlich um Beantwortung dieser Fragen:
- In welcher Projektphase bzw. Entwicklungsphase befindet sich die Kreisverwaltung beim
Einführungsprozess? - Gibt es bereits ein dezidiertes Gesamtkonzept zur Einführung und Nutzung der
unterschiedlichen Möglichkeiten von KI (inklusive „generativer KI“, Machine Learning,
Automatisierung und Digitalisierung) für die gesamte Kreisverwaltung? - Falls ja, was sind die Inhalte dieses Gesamtkonzeptes?
- Falls nein, bis wann soll ein entsprechendes Gesamtkonzept erstellt sein?
- Wie ist die Zeitplanung für die bereits berichteten „Überlegungen zur KI“?
- Wer könnte federführend neben dem Kreisdirektor für das „Gesamtkonzept KI“ bzw. für die
Einführung von KI in der Kreisverwaltung verantwortlich sein? - Gibt es ein Team für Einführung und Nutzung von KI, falls ja, mit welcher Besetzung und
Zuständigkeit? Aus welchen Fachdiensten wäre das Team zusammengesetzt?