Zur Erläuterung:Eingriffe in Natur und Landschaft sind vorrangig mit Ausgleichs- undErsatzmaßnahmen auszugleichen. Die Unteren Naturschutzbehörden müssengemäß § 34 Absatz 1 und 4 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) einKompensationskataster führen und die Daten […]