Häusliche Gewalt ist kein privates Problem, sondern eine massive Gefahr für Leib, Leben und Freiheit. Viele Betroffene – vor allem Frauen – brauchen schnelle und verlässliche Hilfe.
Genau hier setzt unser Antrag an: Wir wollen erreichen, dass die Polizei in Fällen häuslicher Gewalt die Kontaktdaten betroffener Personen an geeignete Fach- und Beratungsstellen weitergeben darf, damit Hilfe nicht dem Zufall überlassen bleibt – nach dem Vorbild Niedersachsens (§17a NPOG).
Wichtig ist dabei: Der Datenschutz bleibt gewahrt. Es geht nicht um eine unkontrollierte Weitergabe sensibler Informationen, sondern um eine klare gesetzliche Regelung mit engen Grenzen. Daten sollen nur zweckgebunden, nur im erforderlichen Umfang und nur an geeignete, zur Verschwiegenheit verpflichtete Hilfs- und Beratungsstellen übermittelt werden. Dazu gehören zum Beispiel Fachberatungsstellen oder Frauenberatungen, die professionell mit solchen Krisensituationen umgehen und Betroffene vertraulich unterstützen.
Warum diese Regelung notwendig ist
Wie Gespräche mit den Mitarbeiterinnen der KGFM und der Frauenberatung zeigen, erlebt man es In der Praxis immer wieder: Viele Betroffene wenden sich nicht selbst an Hilfsorganisationen – nicht, weil sie keine Hilfe wollen, sondern weil sie es in ihrer Situation oft gar nicht können. Häufig stehen dahinter:
- Angst vor dem gewalttätigen Partner,
- Drohungen oder Kontrolle im direkten Umfeld,
- emotionale Abhängigkeit,
- Scham oder Überforderung nach einer akuten Gewaltsituation,
- oder auch Sprachbarrieren, die den Zugang zu Unterstützung zusätzlich erschweren.
Gerade nach einem Polizeieinsatz ist die Hemmschwelle oft sehr hoch, selbst aktiv Kontakt zu einer Beratungsstelle aufzunehmen. Wenn dann keine Brücke zur Hilfe gebaut wird, bleiben Betroffene oft allein – trotz akuter Gefährdung.
Hilfe muss die Menschen erreichen
Unser Antrag folgt deshalb einem einfachen Gedanken: Nicht nur die Betroffenen müssen den Weg zur Hilfe finden – die Hilfe muss Betroffene auch erreichen können. Wenn eine Fachstelle nach einem Polizeieinsatz proaktiv Kontakt aufnehmen kann, steigen die Chancen auf Beratung, Schutz und Stabilisierung deutlich.
Das kann entscheidend sein, um weitere Eskalationen zu verhindern. Denn häusliche Gewalt endet nicht automatisch mit dem Ende eines Polizeieinsatzes. Der eigentliche Schutz beginnt oft erst danach.
Rechtsstaatlich klar und datenschutzrechtlich verantwortungsvoll
Uns ist wichtig, dass eine solche Datenweitergabe rechtssicher, nachvollziehbar und verhältnismäßig ausgestaltet wird. Deshalb fordern wir eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen. Diese soll festlegen:
- welche Daten weitergegeben werden dürfen,
- zu welchem Zweck die Weitergabe erfolgt,
- an welche Stellen übermittelt werden darf,
- und welche Dokumentations- und Transparenzpflichten gelten.
So wird sichergestellt, dass der Opferschutz gestärkt wird, ohne den Datenschutz auszuhöhlen.
Unser Ziel
Wir wollen, dass Menschen in akuten Gefährdungslagen schneller Zugang zu professioneller Unterstützung erhalten. Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, braucht nicht nur den Einsatz der Polizei im Moment der Eskalation, sondern auch danach ein tragfähiges Netz aus Schutz, Beratung und Begleitung.
Darum setzen wir uns für eine gesetzlich geregelte, datenschutzkonforme und auf den Schutz Betroffener ausgerichtete Weitergabe von Kontaktdaten an verschwiegenheitspflichtige Hilfsorganisationen ein.
Abstimmung trifft die, die den meisten Schutz brauchen
Unser Antrag wurde abgelehnt, das ist sehr bedauerlich – denn damit bleibt vielen Betroffenen häuslicher Gewalt wichtige Hilfe weiterhin verwehrt. Gerade denen, die wegen Angst, Bedrohung, Abhängigkeit oder Sprachbarrieren oft nicht selbst den ersten Schritt zu einer Beratungs- oder Hilfsorganisation gehen können.
Mehr Informationen:
KGFM – Koordinierungsstelle Gewaltschutz für Frauen und Mädchen
Runder Tisch Kreis Recklinghausen
Frauenberatung
Diakonie