Nachtragshaushalt erforderlich 7. Mai 20208. Mai 2020 Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht die Notwendigkeit, einen Nachtragshaushaltes für das Jahr 2020 sowie einer aktualisierten mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2021 – 2023 vorzulegen. In den Räten der Städte des Kreises wird kommuniziert, dass der laufende Haushalt 2020 durch wegbrechende Einnahmen, bei gleichzeitigen erhöhten Kosten, enorm belastet wird. Die aktuelle Krise wird sich auch auf den Kreishaushalt auswirken. Mit Sicherheit gilt dieses, da etwa die Gewerbesteuereinnahmen der Städte nicht unmittelbar wieder auf das frühere Niveau steigen werden, für die die Haushalte der nächsten Jahre – insbesondere bei der Höhe der Hebesätze.