Benachteiligung von ALG 2 SchülerInnen wird vom Jobcenter korrigiert 14. Juni 202014. Juni 2020 In den letzten Wochen fand auch an allgemeinbildenden Schulen der Unterricht teilweise über elektronische Endgeräte statt. Somit waren die Schülerinnen und Schüler auf den Besitz solcher Geräte angewiesen. Familien und insbesondere deren Kinder, die sich die Anschaffung solcher Geräte (PCs, Laptops oder Tablets) aber nicht leisten können, waren bislang dadurch mehrfach diskriminiert, denn nicht einmal das Jobcenter, das ja eigentlich dafür zuständig ist, bedürftigen Familien beim nötigen Lebensunterhalt und der Teilhabe an Bildung zu unterstützen, hat den Familien die Anschaffung der dringend benötigten Geräte ermöglicht. Das Jobcenter des Kreises Recklinghausen lehnte, wie alle anderen Jobcenter auch, bislang die Übernahme der Anschaffungskosten für einen PC, Laptop oder ein Tablet für Schülerinnen und Schüler ab. Lediglich bei unabweisbarem Bedarf bestand die Möglichkeit einer Darlehensgewährung. Unter Berücksichtigung einer aktuell durch das Landessozialgericht NRW vertretenen Rechtsauffassung wird nun aber ab sofort die Vorgehensweise des Jobcenters Kreis Recklinghausen geändert. Eine Gewährung als Zuschuss für internetfähige Endgeräte kommt nunmehr im Einzelfall im Rahmen eines Mehrbedarfes gemäß § 21 Abs. 6 SGB II infrage. Bert Wagener, Fraktionsvorsitzender im Kreistag Recklinghausen, freut sich über die nun geltende Neuerung: „Teilhabe darf nicht vom Geldbeutel abhängen, die getroffene Regelung des Jobcenters halten wir für sozial, wichtig und richtig