In
den letzten Wochen fand auch an allgemeinbildenden Schulen der Unterricht
teilweise über elektronische Endgeräte statt. Somit waren die Schülerinnen und
Schüler auf den Besitz solcher Geräte angewiesen.
Familien und insbesondere deren Kinder, die sich die Anschaffung solcher
Geräte (PCs, Laptops oder Tablets) aber nicht leisten können, waren bislang
dadurch mehrfach diskriminiert, denn nicht einmal das Jobcenter, das ja
eigentlich dafür zuständig ist, bedürftigen Familien beim nötigen
Lebensunterhalt und der Teilhabe an Bildung zu unterstützen, hat den Familien
die Anschaffung der dringend benötigten Geräte ermöglicht. Das Jobcenter des
Kreises Recklinghausen lehnte, wie alle anderen Jobcenter auch, bislang die
Übernahme der Anschaffungskosten für einen PC, Laptop oder ein Tablet für
Schülerinnen und Schüler ab. Lediglich bei unabweisbarem Bedarf bestand die Möglichkeit
einer Darlehensgewährung. Unter Berücksichtigung einer aktuell durch das
Landessozialgericht NRW vertretenen Rechtsauffassung wird nun aber ab sofort
die Vorgehensweise des Jobcenters Kreis Recklinghausen geändert. Eine Gewährung
als Zuschuss für internetfähige Endgeräte kommt nunmehr im Einzelfall im Rahmen
eines Mehrbedarfes gemäß § 21 Abs. 6 SGB II infrage. Bert Wagener,
Fraktionsvorsitzender im Kreistag Recklinghausen, freut sich über die nun
geltende Neuerung: „Teilhabe darf nicht vom Geldbeutel abhängen, die getroffene
Regelung des Jobcenters halten wir für sozial, wichtig und richtig